Die ureigene Aufgabe der Jagdgenossenschaft war es, das Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten sowie dafür Sorge zu tragen, daß Ersatz für entstandenen Wildschaden geleistet wurde.
Nachdem anfänglich der Pachterlös vollständig an die Jagdgenossen ausgezahlt wurde, entschloß man sich schon bald einen Teil des Pachtertrages für Investitionen zu verwenden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. So wurde auf der Jagdversammlung vom 19.07.1958 erstmals ein Teil des Pachtertrages für Wegebaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Durch diese Praxis, die sich bis heute gehalten hat, hat die Jagdgenossenschaft einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert in der Struktur unserer Gemeinde. Waren es in der Vergangenheit vorwiegend landwirtschaftliche Geräte für den überbetrieblichen Einsatz, so werden heute die Geldmittel vorwiegend für Zwecke eingesetzt, die zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur in der Gemarkung und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft eingesetzt werden. Auch wenn heute nur noch die wenigsten Grundstückseigentümer direkt landwirtschaftlich tätig sind, zeigen doch die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft die Verbundenheit mit der Heimatgemeinde.
Die Liste der gemeinschaftlich finanzierten Investitionen reichen vom Mulcher, über Viehwaage, Wegebau bis hin zur Gestaltung des Friedhofes oder auch Unterstützung ortsansässiger Vereine oder Institutionen die gemeinnützig tätig sind (z.B. Landfrauen, Pfadfinder).